{"id":559,"date":"2019-02-14T10:47:57","date_gmt":"2019-02-14T09:47:57","guid":{"rendered":"http:\/\/grundschuleimhofgarten.de\/?page_id=559"},"modified":"2019-02-26T11:39:30","modified_gmt":"2019-02-26T10:39:30","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/grundschuleimhofgarten.de\/?page_id=559","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h2 style=\"text-align: justify;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter\" src=\"https:\/\/grundschuleimhofgarten.de\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/foerderverein_header.jpg\" alt=\"F\u00f6rderverein Header\" width=\"800\" height=\"189\" \/><\/h2>\n<h2><\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Der Verein &#8211; im Folgenden \u201cVerein\u201d genannt &#8211; f\u00fchrt den Namen \u201eF\u00f6rderverein der Grundschule im Hofgarten\u201c.Sobald die Schule einen neuen Namen annimmt, kann der Verein den neuen Namen der Schule im Vereinsnamen f\u00fchren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Schuljahr. \u00a0Es beginnt am 1. August.<\/p>\n<h1 style=\"text-align: justify;\"><\/h1>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 2 Zweckbestimmung<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle F\u00f6rderung der Bildung, Erziehung und Betreuung der Sch\u00fcler an der Grundschule Danziger Stra\u00dfe 50 in Berlin.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. F\u00fcr die Erf\u00fcllung dieser satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beitr\u00e4ge, Spenden, Zusch\u00fcsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden. Die Mittel werden insbesondere verwendet f\u00fcr:<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>die Anschaffung von Spiel- und Lernmaterialien f\u00fcr die p\u00e4dagogische Arbeit,<\/li>\n<li>die Verbesserung der r\u00e4umlichen Ausstattung, insbesondere Anschaffung von Materialien zur Weitergestaltung der R\u00e4umlichkeiten der Grundschule,<\/li>\n<li>die Erholung, Exkursionen und Reisen der Kinder,<\/li>\n<li>die Beschaffung von Auszeichnungen und Preisen f\u00fcr schulische Wettbewerbe,<\/li>\n<li>die Unterst\u00fctzung bei Weiterbildungsma\u00dfnahmen des p\u00e4dagogischen Personals,<\/li>\n<li>die Unterst\u00fctzung bei der Personalausstattung,<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung bei der Herausgabe einer Sch\u00fclerzeitung,<\/li>\n<li>die Au\u00dfendarstellung der Schule,<\/li>\n<li>die Durchf\u00fchrung und Mitgestaltung von Schulveranstaltungen,<\/li>\n<li>die Unterst\u00fctzung und Mitgestaltung von Themenschwerpunkten und Arbeitsgemeinschaften, z.B.<\/li>\n<li>F\u00f6rderung der Toleranz, Gleichberechtigung und Gewaltlosigkeit<\/li>\n<li>F\u00f6rderung von naturp\u00e4dagogischen Ma\u00dfnahmen<\/li>\n<li>F\u00f6rderung der musischen Bildung<\/li>\n<li>die Unterst\u00fctzung des Sch\u00fcleraustausches und von Besuchs- und Partnerschaftsprogrammen,<\/li>\n<li>Aufbau und Organisation einer Schulbibliothek,<\/li>\n<li>Gestaltung des Au\u00dfengel\u00e4ndes,<\/li>\n<li>Ausbau der Sportf\u00f6rderung,<\/li>\n<li>Anschaffung von Spiel- und Sportger\u00e4ten sowie<\/li>\n<li>Kontaktpflege zu den Ehemaligen und Organisation von Treffen mit Ehemaligen und Sch\u00fclern zwecks Erfahrungsaustausch.<\/li>\n<\/ul>\n<h2><\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 3 Selbstlosigkeit und Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201cSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201d der Abgabenordnung in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit wird beantragt.<\/p>\n<h2><\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Mitglied kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Eine Ehrenmitgliedschaft kann durch den Vorstand verliehen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, sie haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder und k\u00f6nnen insbesondere an s\u00e4mtlichen Versammlungen und Sitzungen teilnehmen.<\/p>\n<h1 style=\"text-align: justify;\"><\/h1>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben dar\u00fcber das Recht, gegen\u00fcber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Antr\u00e4ge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck \u2013 auch in der \u00d6ffentlichkeit \u2013 in ordnungsgem\u00e4\u00dfer Weise zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<h1 style=\"text-align: justify;\"><\/h1>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 6 Beginn\/Ende der Mitgliedschaft<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Die Mitgliedschaft muss gegen\u00fcber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschlie\u00dfend. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgr\u00fcnde dem\/der Antragsteller\/in mitzuteilen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit bei juristischen Personen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche K\u00fcndigung unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum 31. Juli gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verst\u00f6\u00dft oder trotz Mahnung mit dem Beitrag l\u00e4nger als ein Vierteljahr im R\u00fcckstand bleibt. \u00dcber den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluss zu den erhobenen Vorw\u00fcrfen zu \u00e4u\u00dfern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche des Mitglieds. Eine R\u00fcckgew\u00e4hr von Beitr\u00e4gen, Spenden oder sonstigen Unterst\u00fctzungsleistungen ist grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf r\u00fcckst\u00e4ndige Beitragsforderungen bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<h2><\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 7 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Die H\u00f6he des Beitrags wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. \u00dcber Beitragserm\u00e4\u00dfigungen und \u2013befreiungsantr\u00e4ge entscheidet der Vorstand. Eine R\u00fcckzahlung von Beitr\u00e4gen findet nicht statt.<\/p>\n<h2><\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 8 Organe des Vereins<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Organe des Vereins sind<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>\u00a0der Vorstand<\/li>\n<\/ul>\n<h2><\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. \u00a0Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>Wahl des Vorstandes<\/li>\n<li>Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfer\/innen<\/li>\n<li>Festsetzung des Beitrages<\/li>\n<li>Entgegennahme der Berichte des Vorstandes<\/li>\n<li>Entgegennahme der Berichte des Kassenpr\u00fcfers<\/li>\n<li>Entlastung des Vorstandes<\/li>\n<li>Entscheidungen zu treffen \u00fcber Einzelausgaben, die 2000 Euro \u00fcbersteigen<\/li>\n<li>\u00c4nderung der Satzung<\/li>\n<li>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Gesch\u00e4ftsjahr, nach M\u00f6glichkeit im ersten Halbjahr des Gesch\u00e4ftsjahrs, einberufen. Die Einladung erfolgt 14 Tage vorher schriftlich oder per E-Mail durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorl\u00e4ufig festgesetzten Tagesordnung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen:<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>Bericht des Vorstands<\/li>\n<li>Bericht des Kassenpr\u00fcfers<\/li>\n<li>Entlastung des Vorstands<\/li>\n<li>Wahl des Vorstands<\/li>\n<li>Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfern<\/li>\n<li>Genehmigung des vom Vorstand vorzulegenden Haushaltsvoranschlags f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr<\/li>\n<li>Festsetzung der Beitr\u00e4ge f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr bzw. zur Verabschiedung von Beitragsordnungen<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Antr\u00e4ge der Mitglieder zur Tagesordnung sind sp\u00e4testens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich oder per E-Mail einzureichen. Nachtr\u00e4glich eingereichte Tagesordnungspunkte m\u00fcssen den Mitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sp\u00e4tere Antr\u00e4ge \u2013 auch w\u00e4hrend der Mitgliederversammlung gestellte Antr\u00e4ge \u2013 m\u00fcssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Antr\u00e4ge zustimmt (Dringlichkeitsantr\u00e4ge).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5. Der Vorstand hat eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung unverz\u00fcglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand verlangt wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">6. Der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter\/innen leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des\/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung einen besonderen Versammlungsleiter bestimmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied eingesehen werden.<\/p>\n<h2><\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 10 Stimmrecht\/Beschlussf\u00e4higkeit<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Stimme, die nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden darf.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen bleiben au\u00dfer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handaufheben oder Zuruf. \u00a0Eine geheime Wahl ist durchzuf\u00fchren, sofern mehr als 10 Prozent der erschienenen Mitglieder dies verlangen und zugleich daf\u00fcr Sorge tragen, dass diese w\u00e4hrend der Mitgliederversammlung mithilfe geeigneter Stimmzettel und Wahlurnen durchgef\u00fchrt werden kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5. Abstimmungen \u00fcber Einzelausgaben zwischen 2000 EUR und 5000 EUR k\u00f6nnen auf Vorschlag des Vorstands anstelle einer Mitgliederversammlung auch vereinfacht vorgenommen werden, sofern \u00a7 9 vollumf\u00e4nglich Anwendung findet, und sich innerhalb von 14 Tagen nicht mehr als 10 Prozent der Mitglieder schriftlich oder per E-Mail gegen das vom Vorstand vorgeschlagene vereinfachte Abstimmungsverfahren aussprechen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die vereinfachte Abstimmung kann in diesem Fall entweder durch einstimmigen Vorstandsbeschluss vorgenommen werden, oder per online-Abstimmung unter den Mitgliedern mithilfe eines geeigneten Internet-Instruments.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Einzelausgaben \u00fcber 5000 EUR erfordern in jedem Fall eine regul\u00e4re Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">6. F\u00fcr Beschl\u00fcsse zu Satzungs\u00e4nderungen, zur Abberufung von Vorst\u00e4nden und zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.<\/p>\n<h2><\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 11 Vorstand<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>ein\/e Vorsitzende\/r<\/li>\n<li>zwei Stellvertreter\/innen<\/li>\n<li>zwei Schatzmeister\/innen<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich.Sie werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von einem Jahr gew\u00e4hlt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zul\u00e4ssig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt. Der Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder k\u00f6nnen von der Mitgliederversammlung vor Ende der regul\u00e4ren Amtszeit mit Dreiviertelmehrheit der Anwesenden abberufen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Aussch\u00fcsse f\u00fcr deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Der Vorstand hat insbesondere die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung auszuf\u00fchren, Mitgliederversammlungen einzuberufen, und dort Bericht zu erstatten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Er trifft Entscheidungen \u00fcber Einzelausgaben, die 2000 Euro nicht \u00fcbersteigen und die f\u00fcr die Erf\u00fcllung der satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke ben\u00f6tigt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5. Zu den Vorstandssitzungen werden die Elternvertreter\/innen oder ihre Vertreter\/innen sowie die Grundschulleitung oder ein\/e Vertreter\/in eingeladen. Diese nehmen mit beratender Stimme teil.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">6. Der Vorstand beschlie\u00dft mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn drei Mitglieder anwesend sind oder schriftlich oder per E-Mail zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">7. Beschl\u00fcsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">8. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner\/ihrer Wahlzeit aus, kann der Vorstand ein kommissarisches Vorstandsmitglied berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung im Amt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">9. Bei Rechtsgesch\u00e4ften, die Vorsitzende im Namen des Vereins vornehmen, haftet der Verein nur mit dem Vereinsverm\u00f6gen. Die Haftung der Vorsitzenden ist durch formlose Erkl\u00e4rung auf das Vereinsverm\u00f6gen zu beschr\u00e4nken.<\/p>\n<h2><\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 12 Kassenpr\u00fcfer<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zur laufenden Pr\u00fcfung der Kassen- und Buchf\u00fchrung sowie des Rechnungsschlusses werden von der Mitgliederversammlung ein\/e Kassenpr\u00fcfer\/in sowie ein\/e Vertreter\/in gew\u00e4hlt. Von ihnen scheidet bei jeder Vorstandswahl mindestens eine\/r aus. Sofortige Wiederwahl ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Kassenpr\u00fcfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verbuchung und die Mittelverwendung zu pr\u00fcfen und dabei insbesondere die satzungsgem\u00e4\u00dfe korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Pr\u00fcfung erstreckt sich nicht auf die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der vom Vorstand get\u00e4tigten Aufgaben. Die Kassenpr\u00fcfer haben die Mitgliederversammlung \u00fcber das Ergebnis der Kassenpr\u00fcfung zu unterrichten.<\/p>\n<h1 style=\"text-align: justify;\"><\/h1>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 13 Satzungs\u00e4nderungen<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Eine Satzungs\u00e4nderung kann nur beschlossen werden, wenn sie bei der Einberufung zur Mitgliederversammlung als Tagesordnungspunkt gesondert aufgef\u00fchrt ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Eine Satzungs\u00e4nderung bedarf einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Eine Satzungs\u00e4nderung, die die Gemeinn\u00fctzigkeit aufhebt, ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen der Satzung, die die zust\u00e4ndige Registerbeh\u00f6rde oder das Finanzamt vorschreiben, werden vom Vorstand umgesetzt und bed\u00fcrfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern sp\u00e4testens mit der Einladung zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung mitzuteilen.<\/p>\n<h2><\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 14 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Grundschule im Hofgarten zwecks Verwendung f\u00fcr ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; \u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr 1. 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